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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns gegebenen Informationen. Wir bemühen uns grundsätzlich, über die angebotenen Immobilien und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten: eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.

Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

Unsere schriftlichen Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Bei Vertragsabschluß durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen oder Familienangehörige des Angebotsempfängers wird die Weitergabe unterstellt. Auch hier entsteht ein unmittelbarer Provisionsanspruch.

Der Empfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt schon bekannt ist. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis, und bei Kauf, Einräumung eines Vorkaufsrechts oder Vermietung, unseren Provisionsanspruch an. Die Provision gilt auch bei Übernahme des Objektes im Wege einer Zwangsversteigerung als vereinbart.

Die Provision ist, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in allen Fällen vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist im Preis nicht enthalten. Sie beträgt, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, in allen Fällen 5% des Verkaufspreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Ankaufsrechts, Erbbaurechts, Miete oder Pacht gelten die ortsüblichen Sätze als vereinbart.

Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge - ganz gleich welcher Art - insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist der Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig.

Sofern der Empfänger dieses Angebots mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist dabei unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.